Im Verkehrsrecht vertreten wir Sie kompetent außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen von Fahrzeugkauf, Finanzierungsfragen bis hin zu Fragen der Verkehrsunfallabwicklung.
Unser Tätigkeitsgebiet umfasst die Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschaden, insbesondere zu Kostenfragen für Reparatur, Mietwagen, Sachverständigen, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden.
Darüber hinaus beraten wir Sie auch bei der Abwehr von Regressansprüchen von Haftpflicht/ Kaskoversicherern und vertreten Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Haftpflicht/ Kaskoversicherer.
08.11.2013 | Adina Perczynski
Nach Auffassung des OLG Hamm (Entscheidung vom 05.11.2013, Az. 5 RBs 153/13) müsse der Führer eines Kfz während der gesamten Fahrt dafür Sorge tragen, dass ein im Fahrzeug befördertes Kind vorschriftsmäßig gesichert ist.
Damit wurde die Beschwerde eines Betroffenen zurückgewiesen, der sich gegen eine Entscheidung des AG Marl wandte, mit welchem ihm ein Bußgeld in Höhe 40,00 € auferlegt wurde, da im Rahmen einer Verkehrskontrolle festgestellt wurde, dass seine minderjährige Tochter nicht ordnungsgemäß angeschnallt war. Zwar
07.01.2013 | Adina Perczynski
Nach einer Entscheidung des OLG Naumburg vom 21.06.2012, Az. 1 U 18/12, sind Gemeinden grundsätzlich für die Verkehrssicherheit der Gemeindestraßen verantworltich, was bedingt, dass ein den regelmäßigen Bedürfnissen entsprechender Zustand der Straßen zu gewährleisten ist. Dies bedeutet nach der Entscheidung grundsätzlich aber nicht, dass völlige Gefahrlosigkeit zu gewährleisten ist. Zwar sind bekannte Schäden vom Verkehrssicherungspflichtigen zu beseitgen. Allerdings geht die den Gemeinden auferlegte Verpflichtung nicht so weit,
11.08.2011 | Adina Perczynski
Das OLG Naumburg hat mit Urteil vom 11.08.2011, Az. 2 U 34/11, entschieden, dass einer geschädigten Fahrzeugeigentümerin gegen die Hauseigentümerin keine vertraglichen Ansprüche zustehen, wenn ein Sachschaden an einem Pkw durch Abgang einer Schneelawine von einem Hausdach bei anhaltendem Tauwetter entsteht, wenn sie den Stellplatz nicht von dieser, sondern von einer Mieterin im Wege der Untermiete zur Nutzung überlassen bekommen hat.
Eine Verletzung deliktischer Verkehrssicherungspflichten wegen der unterlassenen Anbringung von
05.06.2009 | Adina Perczynski
Der V. Zivilsenat des BGH hat am 05.06.2009 entschieden, dass unbefugt auf fremden Grundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge abgeschleppt werden dürfen und nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden müssen. Der Kläger in dem zugrundeliegenden Verfahren hatte seinen PKW unbefugt auf einem Parkplatz, der für mehrere Einkaufsmärkte genutzt wurde, abgestellt. Das Fahrzeug wurde daraufhin abgeschleppt. Dem Kläger
22.12.2017
Wir wünschen all unseren Mandanten und Geschäftspartnern ein besinnliches Weihnachtsfest, einen guten Rutsch ins neue
20.11.2017
In einem Beschluss vom 14.11.2017, Az. 1 M 106/17 hatte sich das OVG Magdeburg erneut mit Fragen zum
20.10.2017
Das OVG Magdeburg hat eine Entscheidung des VG Halle bestätigt, nach der eine Vergütungspflicht des
13.04.2017
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Wirkung zum 01.04.2017 Herrn Rechtsanwalt Guido
14.06.2016
Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie zum 21.03.2016 erlischt