Tätigkeitsbereiche
Rechtsanwältin Annett Reinicke
geboren 1973 in Querfurt
Fachanwältin für Familienrecht
Werdegang:
- 1991
- Studium der Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- 1996
- Erstes Juristisches Staatsexamen
- 1998
- Referendariat in Sachsen-Anhalt
- 2000
- Zweites Juristisches Staatsexamen
- 2001
- Beginn der Tätigkeit als Rechtsanwältin
- 2004
- Wechsel in die Kanzlei KUTSCHER Rechtsanwälte, Büro Naumburg
- 2004
- Fachanwältin für Familienrecht
weitere Tätigkeiten:
- Mitglied im DAV und der AG Familienrecht
- Umfangreiche Tätigkeit als Verfahrenspflegerin
Sprachkenntnisse:
Englisch, Russisch
Vaterschaftsanfechtungsrecht des leiblichen Vaters
22.03.2012
Der EUGHMR hat in zwei Entscheidungen vom 22.03.2012 (Az. 23338/09 und 45071/09) festgestellt, dass dem leiblichen Vater
Unterhaltsverwirkung bei Verschweigen der Nichtehelichkeit eines Kind
15.02.2012
Aus der zwischenzeitlich geschiedenen Ehe der Parteien sind eine Tochter und ein Sohn hervor-gegangen. Im Zusammenhang
Abänderung eines Ehevertrages
26.01.2012
Der BGH hat in seinem Urteil vom 25.01.2012, Az.: XII ZR 139/09, entschieden, dass für den Fall, dass die Parteien in
Berücksichtigung nachehelicher Entwicklungen beim Ehegattenunterhalt
30.11.2011
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 07.12.2011, Az.: XII ZR151/09, befasst sich erstmals nach der Entscheidung
Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern
21.07.2010
Der EUGH und das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 21.07.2010) haben in ihren Entscheidungen bestätigt, dass die