Umwandlungsrecht
Unternehmerische Strukturen unterliegen dem Wandel – sei es durch Wachstum, strategische Neuausrichtung, Nachfolge oder rechtliche Optimierung. Das Umwandlungsrecht stellt hierbei ein zentrales Instrument dar, um Veränderungen rechtssicher und steuerlich effizient zu gestalten. Unsere Kanzlei berät Sie umfassend bei der Planung und Umsetzung von Umwandlungsvorgängen und strukturellen Anpassungen.
Wir beraten Sie im Umwandlungsrecht:
- Rechtliche Begleitung von Umwandlungsvorhaben wie Fusionen, Spaltungen und Vermögensübertragungen nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) – von der ersten Prüfung bis zur notariellen Umsetzung
- Gestaltung und Überprüfung von Umwandlungsplänen, einschließlich Abstimmung mit Gesellschaftern, Behörden und Notaren
- Beratung bei der Wahl und Umsetzung der geeigneten Rechtsform (GmbH, AG oder Personengesellschaft) unter Berücksichtigung haftungsrechtlicher und steuerlicher Aspekte
- Beratung zur Unternehmensnachfolge und Strukturierung, um Umwandlungen als strategisches Mittel zur geordneten Übergabe zu nutzen
Bei Bedarf bilden wir interdisziplinäre Teams aus Arbeitsrechtsexperten sowie Spezialisten für Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, um Ihre Umwandlung rechtlich sicher und effizient zu gestalten.
Unsere Anwälte - Ihre Ansprechpartner:
Guido Kutscher, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Halle (Saale)
Uta Hesse, Fachanwältin für Medizinrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht in Halle (Saale)
Andreas Roeger, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht in Grünstadt und Mannheim
Ihr Kontakt zu uns:
☎ 0345/231140 oder 06359/8728760